Steuervorteile durch Immobilien: Die Standard-AfA

Diese lineare Abschreibungsmöglichkeit gilt für alle Alt- und Neubauten. Abhängig vom Alter eines Gebäudes können Kapitalanleger den Kaufpreis für das Objekt wie folgt von der Steuer absetzen:

  • - Gebäude bis Baujahr 1924: 2,5 Prozent pro Jahr über 40 Jahre
  • - Gebäude ab Baujahr 1925: 2 Prozent pro Jahr über 50 Jahre

Eigennutzer einer Immobilie können die Standard-AfA nicht steuerlich geltend machen.

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