Steuervorteile durch Immobilien: Die Standard-AfA
Diese lineare Abschreibungsmöglichkeit gilt für alle Alt- und Neubauten. Abhängig vom Alter eines Gebäudes können Kapitalanleger den Kaufpreis für das Objekt wie folgt von der Steuer absetzen:
- - Gebäude bis Baujahr 1924: 2,5 Prozent pro Jahr über 40 Jahre
- - Gebäude ab Baujahr 1925: 2 Prozent pro Jahr über 50 Jahre
Eigennutzer einer Immobilie können die Standard-AfA nicht steuerlich geltend machen.
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